AdWirkG | Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht
9 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
§ 1 — Anwendungsbereich§ 2 — Anerkennungs- und Wirkungsfeststellung§ 3 — Umwandlungsausspruch§ 4 — Unbegleitete Auslandsadoptionen§ 5 — Antragstellung; Reichweite der Entscheidungswirkungen§ 6 — Zuständigkeit und Verfahren§ 7 — Vorläufige Anerkennung der Auslandsadoption§ 8 — Bericht§ 9 — Übergangsvorschrift