AEntG | Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

50 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Zielsetzung

§ 1 — Zielsetzung

Abschnitt 2 — Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 2 — Allgemeine Arbeitsbedingungen§ 2a — Gegenstand der Entlohnung§ 2b — Anrechenbarkeit von Entsendezulagen

Abschnitt 3 — Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen

§ 3 — Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen§ 4 — Branchen§ 5 — Arbeitsbedingungen§ 6 — Besondere Regelungen§ 7 — Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 1§ 7a — Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 2§ 8 — Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen§ 9 — Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4 — Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche

§ 10 — Anwendungsbereich§ 11 — Rechtsverordnung§ 12 — Berufung der Kommission§ 12a — Empfehlung von Arbeitsbedingungen§ 13 — Rechtsfolgen

Abschnitt 4a — Arbeitsbedingungen im Gewerbe des grenzüberschreitenden Straßentransports von Euro-Bargeld

§ 13a — Gleichstellung

Abschnitt 4b — Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland

§ 13b — Zusätzliche Arbeitsbedingungen§ 13c — Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland

Abschnitt 5 — Zivilrechtliche Durchsetzung

§ 14 — Haftung des Auftraggebers§ 15 — Gerichtsstand§ 15a — Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

Abschnitt 6 — Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden

§ 16 — Zuständigkeit§ 17 — Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden§ 18 — Meldepflicht§ 19 — Erstellen und Bereithalten von Dokumenten§ 20 — Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden§ 21 — Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge§ 22 — (weggefallen)§ 23 — Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7 — Grenzüberschreitende Durchsetzung

§ 24 — Anwendungsbereich§ 25 — Zuständigkeit§ 26 — Binnenmarkt-Informationssystem§ 27 — Inhalt ausgehender Ersuchen§ 28 — Behandlung ausgehender Ersuchen§ 29 — Behandlung eingehender Ersuchen§ 30 — Ablehnung eingehender Ersuchen

Abschnitt 8 — Arbeits- und Sozialrechtliche Beratung

§ 31 — Leistungsanspruch§ 32 — Verordnungsermächtigung§ 33 — Informationspflicht bei Anwerbung aus dem Ausland

Abschnitt 9 — Sonderregelungen und Übergangsbestimmungen

Unterabschnitt 1 — Sonderregelungen für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind

§ 34 — Erstmontage- und Einbauarbeiten§ 35 — Bestimmte Tätigkeiten ohne Leistungsempfänger im Inland

Unterabschnitt 2 — Sonderregelungen für den Straßenverkehrssektor

§ 36 — Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die im Inland von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt werden§ 37 — Bilaterale Beförderung von Gütern§ 38 — Bilaterale Beförderung von Personen§ 39 — Kombinierter Verkehr§ 40 — Transit

Unterabschnitt 3 — Übergangsbestimmungen

§ 41 — Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung§ 42 — Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe