Artikel 161 (ex-Artikel 145 EGV) · Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union 2016/C 202/01 (AEUV)
Der Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament hat stets ein besonderes Kapitel über die Entwicklung der sozialen Lage in der Union zu enthalten.