Artikel 281 (ex-Artikel 245 EGV) · Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union 2016/C 202/01 (AEUV)
Die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union wird in einem besonderen Protokoll festgelegt.
SECHSTER TEIL INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN UND FINANZVORSCHRIFTEN › TITEL I VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ORGANE › KAPITEL 1 DIE ORGANE › ABSCHNITT 5 DER GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION