DRITTER TEIL DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION › TITEL II DER FREIE WARENVERKEHR › KAPITEL 1 DIE ZOLLUNION

Artikel 31 (ex-Artikel 26 EGV) · Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union 2016/C 202/01 (AEUV)

Der Rat legt die Sätze des Gemeinsamen Zolltarifs auf Vorschlag der Kommission fest.

Alle Vorschriften: AEUV — Inhaltsübersicht