SIEBTER TEIL ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 353 · Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union 2016/C 202/01 (AEUV)

Artikel 48 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union findet keine Anwendung auf die folgenden Artikel:
  1. —. Artikel 311 Absätze 3 und 4,
  2. —. Artikel 312 Absatz 2 Unterabsatz 1,
  3. —. Artikel 352 und
  4. —. Artikel 354.

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