DRITTER TEIL DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION › TITEL IV DIE FREIZÜGIGKEIT, DER FREIE DIENSTLEISTUNGS- UND KAPITALVERKEHR › KAPITEL 3 DIENSTLEISTUNGEN

Artikel 62 (ex-Artikel 55 EGV) · Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union 2016/C 202/01 (AEUV)

Die Bestimmungen der Artikel 51 bis 54 finden auf das in diesem Kapitel geregelte Sachgebiet Anwendung.

Alle Vorschriften: AEUV — Inhaltsübersicht