DRITTER TEIL DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION › TITEL V DER RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS › KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 68 · Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union 2016/C 202/01 (AEUV)

Der Europäische Rat legt die strategischen Leitlinien für die gesetzgeberische und operative Programmplanung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts fest.

Alle Vorschriften: AEUV — Inhaltsübersicht