DRITTER TEIL DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION › TITEL V DER RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS › KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 72 (ex-Artikel 64 Absatz 1 EGV und ex-Artikel 33 EUV) · Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union 2016/C 202/01 (AEUV)

Dieser Titel berührt nicht die Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit.

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