DRITTER TEIL DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION › TITEL V DER RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS › KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 76 · Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union 2016/C 202/01 (AEUV)

Die in den Kapiteln 4 und 5 genannten Rechtsakte sowie die in Artikel 74 genannten Maßnahmen, mit denen die Verwaltungszusammenarbeit in den Bereichen der genannten Kapitel gewährleistet wird, werden wie folgt erlassen:
  1. a. auf Vorschlag der Kommission oder
  2. b. auf Initiative eines Viertels der Mitgliedstaaten.

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