Achtzehnter Abschnitt Überleitungs- und Übergangsvorschriften › Erster Unterabschnitt Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts

§ 105b · Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG)

Alle Vorschriften: AMG — Inhaltsübersicht