Fünfzehnter Abschnitt Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen

§ 81 Verhältnis zu anderen Gesetzen · Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG)

Die Vorschriften des Betäubungsmittel- und Atomrechts, des Konsumcannabisgesetzes, des Medizinal-Cannabisgesetzes, des Anti-Doping-Gesetzes und des Tierschutzgesetzes bleiben unberührt.

Alle Vorschriften: AMG — Inhaltsübersicht