Vierter Teil Durchführung der Besteuerung › Dritter Abschnitt Festsetzungs- und Feststellungsverfahren › 3. Unterabschnitt Zerlegung und Zuteilung

§ 185 Geltung der allgemeinen Vorschriften · Abgabenordnung (AO)

Auf die in den Steuergesetzen vorgesehene Zerlegung von Steuermessbeträgen sind die für die Steuermessbeträge geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

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