Sechster Teil Vollstreckung › Zweiter Abschnitt Vollstreckung wegen Geldforderungen › 5. Unterabschnitt Arrest

§ 325 Aufhebung des dinglichen Arrestes · Abgabenordnung (AO)

Die Arrestanordnung ist aufzuheben, wenn nach ihrem Erlass Umstände bekannt werden, die die Arrestanordnung nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen.

Alle Vorschriften: AO — Inhaltsübersicht