Vierter Teil Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten

§ 104 Verfahren vor dem Schiedsgericht · Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

Das Verfahren vor dem Schiedsgericht regelt sich nach den §§ 105 bis 110 und dem Schiedsvertrag, im übrigen nach dem freien Ermessen des Schiedsgerichts.

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