Zweiter Teil Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen › Zweiter Abschnitt Landesarbeitsgerichte

§ 33 Errichtung und Organisation · Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

In den Ländern werden Landesarbeitsgerichte errichtet. § 14 Abs. 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.

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