Dritter Teil Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen › Erster Abschnitt Urteilsverfahren › Zweiter Unterabschnitt Berufungsverfahren

§ 68 Zurückverweisung · Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

Wegen eines Mangels im Verfahren des Arbeitsgerichts ist die Zurückverweisung unzulässig.

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