Dritter Teil Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen › Erster Abschnitt Urteilsverfahren › Dritter Unterabschnitt Revisionsverfahren

§ 73 Revisionsgründe · Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

(1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf der Verletzung einer Rechtsnorm beruht. Sie kann nicht auf die Gründe des § 72b gestützt werden.
(2) § 65 findet entsprechende Anwendung.

Alle Vorschriften: ArbGG — Inhaltsübersicht