ArbSchG | Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

29 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Zielsetzung und Anwendungsbereich§ 2 — Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt — Pflichten des Arbeitgebers

§ 3 — Grundpflichten des Arbeitgebers§ 4 — Allgemeine Grundsätze§ 5 — Beurteilung der Arbeitsbedingungen§ 6 — Dokumentation§ 7 — Übertragung von Aufgaben§ 8 — Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber§ 9 — Besondere Gefahren§ 10 — Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen§ 11 — Arbeitsmedizinische Vorsorge§ 12 — Unterweisung§ 13 — Verantwortliche Personen§ 14 — Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes

Dritter Abschnitt — Pflichten und Rechte der Beschäftigten

§ 15 — Pflichten der Beschäftigten§ 16 — Besondere Unterstützungspflichten§ 17 — Rechte der Beschäftigten

Vierter Abschnitt — Verordnungsermächtigungen

§ 18 — Verordnungsermächtigungen§ 19 — Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen§ 20 — Regelungen für den öffentlichen Dienst

Fünfter Abschnitt — Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie

§ 20a — Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie§ 20b — Nationale Arbeitsschutzkonferenz

Sechster Abschnitt — Schlußvorschriften

§ 21 — Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung§ 22 — Befugnisse der zuständigen Behörden§ 23 — Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht, Bundesfachstelle§ 24 — Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften§ 24a — Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit§ 25 — Bußgeldvorschriften§ 26 — Strafvorschriften