Artikel 34 Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen · Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (Text von Bedeutung für den EWR) (Battery-Regulation)
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ein Einspruchsverfahren gegen Entscheidungen notifizierter Stellen vorgesehen ist.