KAPITEL XIV Schlussbestimmungen

Artikel 96 Inkrafttreten und Geltungsbeginn · Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (Text von Bedeutung für den EWR) (Battery-Regulation)

(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2) Sie gilt ab dem 18. Februar 2024, mit den Ausnahmen nach Unterabsatz 2 und anderen Bestimmungen dieser Verordnung.

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