BauNVO | Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

40 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erster Abschnitt — Art der baulichen Nutzung

§ 1 — Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete§ 2 — Kleinsiedlungsgebiete§ 3 — Reine Wohngebiete§ 4 — Allgemeine Wohngebiete§ 4a — Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)§ 5 — Dorfgebiete§ 5a — Dörfliche Wohngebiete§ 6 — Mischgebiete§ 6a — Urbane Gebiete§ 7 — Kerngebiete§ 8 — Gewerbegebiete§ 9 — Industriegebiete§ 10 — Sondergebiete, die der Erholung dienen§ 11 — Sonstige Sondergebiete§ 12 — Stellplätze und Garagen§ 13 — Gebäude und Räume für freie Berufe§ 13a — Ferienwohnungen§ 14 — Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen§ 15 — Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen

Zweiter Abschnitt — Maß der baulichen Nutzung

§ 16 — Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung§ 17 — Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung§ 18 — Höhe baulicher Anlagen§ 19 — Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche§ 20 — Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche§ 21 — Baumassenzahl, Baumasse§ 21a — Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen

Dritter Abschnitt — Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche

§ 22 — Bauweise§ 23 — Überbaubare Grundstücksfläche

Vierter Abschnitt

§ 24 — (weggefallen)

Fünfter Abschnitt — Überleitungs- und Schlussvorschriften

§ 25 — Fortführung eingeleiteter Verfahren§ 25a — Überleitungsvorschriften aus Anlaß der zweiten Änderungsverordnung§ 25b — Überleitungsvorschrift aus Anlass der dritten Änderungsverordnung§ 25c — Überleitungsvorschrift aus Anlass der vierten Änderungsverordnung§ 25d — Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts§ 25e — Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland§ 25f — Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht§ 25g — Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften§ 26 — (Berlin-Klausel)§ 26a — Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands§ 27 — (Inkrafttreten)