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BauNVO
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BauNVO | Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
40 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Abschnitt — Art der baulichen Nutzung
§ 1
— Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete
§ 2
— Kleinsiedlungsgebiete
§ 3
— Reine Wohngebiete
§ 4
— Allgemeine Wohngebiete
§ 4a
— Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)
§ 5
— Dorfgebiete
§ 5a
— Dörfliche Wohngebiete
§ 6
— Mischgebiete
§ 6a
— Urbane Gebiete
§ 7
— Kerngebiete
§ 8
— Gewerbegebiete
§ 9
— Industriegebiete
§ 10
— Sondergebiete, die der Erholung dienen
§ 11
— Sonstige Sondergebiete
§ 12
— Stellplätze und Garagen
§ 13
— Gebäude und Räume für freie Berufe
§ 13a
— Ferienwohnungen
§ 14
— Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
§ 15
— Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
Zweiter Abschnitt — Maß der baulichen Nutzung
§ 16
— Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
§ 17
— Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
§ 18
— Höhe baulicher Anlagen
§ 19
— Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche
§ 20
— Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche
§ 21
— Baumassenzahl, Baumasse
§ 21a
— Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen
Dritter Abschnitt — Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
§ 22
— Bauweise
§ 23
— Überbaubare Grundstücksfläche
Vierter Abschnitt
§ 24
— (weggefallen)
Fünfter Abschnitt — Überleitungs- und Schlussvorschriften
§ 25
— Fortführung eingeleiteter Verfahren
§ 25a
— Überleitungsvorschriften aus Anlaß der zweiten Änderungsverordnung
§ 25b
— Überleitungsvorschrift aus Anlass der dritten Änderungsverordnung
§ 25c
— Überleitungsvorschrift aus Anlass der vierten Änderungsverordnung
§ 25d
— Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
§ 25e
— Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland
§ 25f
— Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
§ 25g
— Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
§ 26
— (Berlin-Klausel)
§ 26a
— Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 27
— (Inkrafttreten)