BauSparkG | Gesetz über Bausparkassen
23 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
§ 1 — Begriffsbestimmungen§ 2 — Zulassung zum Geschäftsbetrieb; Rechtsform§ 2a — Unwirksamkeit von Verträgen oder Absprachen mit beherrschender Wirkung§ 3 — Aufsicht§ 4 — Zulässige Geschäfte§ 5 — Allgemeine Geschäftsgrundsätze, Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge§ 6 — Zweckbindung§ 6a — Vorgaben für Zuteilungsmassen§ 7 — Sicherung der Forderungen aus Darlehen§ 8 — Risikomanagement, bauspartechnische Simulationsmodelle§ 9 — Änderung der Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge§ 10 — Erlaß von Rechtsverordnungen§ 11 — Abberufung von Geschäftsleitern§ 12 — Vertrauensmann§ 13 — Besondere Pflichten des Prüfers§ 14 — Bestandsübertragung§ 15 — Zahlungsverbot, Zustimmung zur vereinfachten Abwicklung§ 16 — Einstellung des Geschäftsbetriebs§ 17 — Bezeichnung "Bausparkasse"§ 18 — Bestimmungen für bestehende und für neue rechtlich unselbständige Bausparkassen§ 19 — Überleitungsbestimmungen§ 20 — (Änderung und Aufhebung von Rechtsvorschriften)§ 21 — (Inkrafttreten)