Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 25 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze · Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (BeamtStG)

Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.

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