Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

§ 46 Mutterschutz und Elternzeit · Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (BeamtStG)

Effektiver Mutterschutz und Elternzeit sind zu gewährleisten.

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