Artikel 58 Änderungen der Richtlinie 2014/17/EU · Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Text von Bedeutung für den EWR) (Benchmarks-VO)
Die Richtlinie 2014/17/EU wird wie folgt geändert:
- 1. In Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 2 wird folgender Buchstabe eingefügt:
- 2. In Artikel 42 Absatz 2 wird nach Unterabsatz 1 folgender Unterabsatz eingefügt:
- 3. In Artikel 43 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz eingefügt: