Zweiter Teil Besondere Bewertungsvorschriften › Siebenter Abschnitt Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022 › A. Allgemeines

§ 227 Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen · Bewertungsgesetz (BewG)

Bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Grundsteuerwerte sind die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen.

Alle Vorschriften: BewG — Inhaltsübersicht