§ 1076 Nießbrauch an verzinslicher Forderung · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Ist eine auf Zinsen ausstehende Forderung Gegenstand des Nießbrauchs, so gelten die Vorschriften der §§ 1077 bis 1079.
Buch 3 Sachenrecht › Abschnitt 4 Dienstbarkeiten › Titel 2 Nießbrauch › Untertitel 2 Nießbrauch an Rechten