Buch 3 Sachenrecht › Abschnitt 4 Dienstbarkeiten › Titel 2 Nießbrauch › Untertitel 3 Nießbrauch an einem Vermögen

§ 1089 Nießbrauch an einer Erbschaft · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Die Vorschriften der §§ 1085 bis 1088 finden auf den Nießbrauch an einer Erbschaft entsprechende Anwendung.

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