§ 1089 Nießbrauch an einer Erbschaft · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Die Vorschriften der §§ 1085 bis 1088 finden auf den Nießbrauch an einer Erbschaft entsprechende Anwendung.
Buch 3 Sachenrecht › Abschnitt 4 Dienstbarkeiten › Titel 2 Nießbrauch › Untertitel 3 Nießbrauch an einem Vermögen