Buch 1 Allgemeiner Teil › Abschnitt 1 Personen › Titel 1 Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer

§ 13 Verbraucher · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

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