Buch 1 Allgemeiner Teil › Abschnitt 3 Rechtsgeschäfte › Titel 3 Vertrag

§ 148 Bestimmung einer Annahmefrist · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Hat der Antragende für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt, so kann die Annahme nur innerhalb der Frist erfolgen.

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