Buch 4 Familienrecht › Abschnitt 2 Verwandtschaft › Titel 5 Elterliche Sorge

§ 1631c Verbot der Sterilisation · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. § 1809 findet keine Anwendung.

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