Buch 4 Familienrecht › Abschnitt 2 Verwandtschaft › Titel 5 Elterliche Sorge

§ 1675 Wirkung des Ruhens · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Solange die elterliche Sorge ruht, ist ein Elternteil nicht berechtigt, sie auszuüben.

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