§ 1855 Erklärung der Genehmigung · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Das Betreuungsgericht kann die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft nur dem Betreuer gegenüber erklären.
Buch 4 Familienrecht › Abschnitt 3 Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft › Titel 3 Rechtliche Betreuung › Untertitel 2 Führung der Betreuung › Kapitel 3 Vermögensangelegenheiten › Unterkapitel 5 Genehmigungserklärung