Buch 5 Erbrecht › Abschnitt 2 Rechtliche Stellung des Erben › Titel 3 Erbschaftsanspruch

§ 2018 Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Der Erbe kann von jedem, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat , die Herausgabe des Erlangten verlangen.

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