§ 2030 Rechtsstellung des Erbschaftserwerbers · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Wer die Erbschaft durch Vertrag von einem Erbschaftsbesitzer erwirbt, steht im Verhältnis zu dem Erben einem Erbschaftsbesitzer gleich.
Buch 5 Erbrecht › Abschnitt 2 Rechtliche Stellung des Erben › Titel 3 Erbschaftsanspruch