§ 2084 Auslegung zugunsten der Wirksamkeit · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann.
Buch 5 Erbrecht › Abschnitt 3 Testament › Titel 1 Allgemeine Vorschriften