Buch 5 Erbrecht › Abschnitt 3 Testament › Titel 7 Errichtung und Aufhebung eines Testaments

§ 2263 Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tode zu eröffnen, ist nichtig.

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