§ 2263 Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tode zu eröffnen, ist nichtig.
Buch 5 Erbrecht › Abschnitt 3 Testament › Titel 7 Errichtung und Aufhebung eines Testaments