§ 2272 Rücknahme aus amtlicher Verwahrung · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.
Buch 5 Erbrecht › Abschnitt 3 Testament › Titel 8 Gemeinschaftliches Testament