Buch 5 Erbrecht › Abschnitt 3 Testament › Titel 8 Gemeinschaftliches Testament

§ 2272 Rücknahme aus amtlicher Verwahrung · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.

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