Buch 5 Erbrecht › Abschnitt 4 Erbvertrag

§ 2292 Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden.

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