§ 2317 Entstehung und Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruchs · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
(1) Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht mit dem Erbfall.
(2) Der Anspruch ist vererblich und übertragbar.
Buch 5 Erbrecht › Abschnitt 5 Pflichtteil