Buch 5 Erbrecht › Abschnitt 5 Pflichtteil

§ 2317 Entstehung und Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruchs · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

(1) Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht mit dem Erbfall.
(2) Der Anspruch ist vererblich und übertragbar.

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