Buch 5 Erbrecht › Abschnitt 9 Erbschaftskauf

§ 2372 Dem Käufer zustehende Vorteile · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Die Vorteile, welche sich aus dem Wegfall eines Vermächtnisses oder einer Auflage oder aus der Ausgleichungspflicht eines Miterben ergeben, gebühren dem Käufer.

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