Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 1 Inhalt der Schuldverhältnisse › Titel 1 Verpflichtung zur Leistung

§ 272 Zwischenzinsen · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Bezahlt der Schuldner eine unverzinsliche Schuld vor der Fälligkeit, so ist er zu einem Abzug wegen der Zwischenzinsen nicht berechtigt.

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