Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 3 Schuldverhältnisse aus Verträgen › Titel 2a Verträge über digitale Produkte › Untertitel 1 Verbraucherverträge über digitale Produkte

§ 327d Vertragsmäßigkeit digitaler Produkte · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Ist der Unternehmer durch einen Verbrauchervertrag gemäß § 327 oder § 327a zur Bereitstellung eines digitalen Produkts verpflichtet, so hat er das digitale Produkt frei von Produkt- und Rechtsmängeln im Sinne der §§ 327e bis 327g bereitzustellen.

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