§ 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 5 Mietvertrag, Pachtvertrag › Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse