Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 5 Mietvertrag, Pachtvertrag › Untertitel 2 Mietverhältnisse über Wohnraum › Kapitel 5 Beendigung des Mietverhältnisses › Unterkapitel 1 Allgemeine Vorschriften

§ 570 Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Dem Mieter steht kein Zurückbehaltungsrecht gegen den Rückgabeanspruch des Vermieters zu.

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