§ 650h Schriftform der Kündigung · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Die Kündigung des Bauvertrags bedarf der schriftlichen Form.
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 9 Werkvertrag und ähnliche Verträge › Untertitel 1 Werkvertrag › Kapitel 2 Bauvertrag