Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 12 Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste › Untertitel 3 Zahlungsdienste › Kapitel 3 Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten › Unterkapitel 3 Haftung

§ 676c Haftungsausschluss · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Ansprüche nach diesem Kapitel sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände
  1. 1. auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder
  2. 2. vom Zahlungsdienstleister auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

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