§ 87b Auflösung der Stiftung bei Insolvenz · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Die Stiftung wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst.