§ 11 Gebührenarten · Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes (BGebG)
Die Gebühren sind wie folgt zu bestimmen:
- 1. durch feste Sätze (Festgebühren),
- 2. nach dem Zeitaufwand für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung (Zeitgebühren) oder
- 3. durch Rahmensätze (Rahmengebühren).