§ 11 Gebührenarten · Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes (BGebG)

Die Gebühren sind wie folgt zu bestimmen:
  1. 1. durch feste Sätze (Festgebühren),
  2. 2. nach dem Zeitaufwand für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung (Zeitgebühren) oder
  3. 3. durch Rahmensätze (Rahmengebühren).

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